Delegierungsregeln: SELECT-Klausel

Bei der SELECT-Klausel handelt es sich um den zweiten Ausdruck einer auszuwertenden SQL-Abfrage, der nach der WHERE-Klausel folgt. Der Grund hierfür ist, dass die SELECT-Klausel auf einer Teilmenge von Zeilen angewendet wird, die durch die WHERE-Klausel bestimmt werden. Wenn der Datenquellenanbieter die Vorgänge in der SELECT-Klausel unterstützt, wird sie bei der Delegierung berücksichtigt. Die folgenden Regeln gelten bei der Festlegung, was an einen Datenanbieter delegiert werden kann:

  1. Alle Datenquellenanbieter müssen unterstützen, dass alle Spalten aus einer Datenquelle zurückgegeben werden.
  2. Alle Datenquellenanbieter müssen unterstützen, dass eine Teilmenge der Spalten in der Datenquelle zurückgegeben wird.
  3. Alle Datenquellenanbieter müssen unterstützen, dass einem Attribut in der SELECT-Klausel ein Alias zugewiesen wird.
  4. Alle Datenquellenanbieter müssen ein Attribut in einer beliebigen Reihenfolge von der Datenquelle zurückgeben können.
  5. Aggregierende Funktionen und nicht-bool'sche Operatoren in der SELECT-Klausel können delegiert werden, wenn der Datenquellenanbieter diese unterstützt.
  6. Funktionen und nicht-bool'sche Operatoren in einer nicht aggregierenden Abfrage können nicht an einen Datenanbieter delegiert werden.